Einsteiger-Wissen zu E-Bikes

Einsteiger-Wissen zu E-Bikes - MabeaMobility

Allgemeines: Was ist eigentlich ein E-Bike?

Als E-Bike bezeichnet man ein Rad, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist, der sich bei Bedarf ganz einfach zuschalten bzw. abschalten lässt. Durch die elektronische Unterstützung ist es möglich, auch ohne große Anstrengung weite Distanzen mit dem Rad zurückzulegen. Strampeln muss (bzw darf) man dabei weiterhin – es ist nur weniger anstrengend.

Hierbei muss man unterscheiden zwischen E-Bike und Pedelec. Oft wird umgangssprachlich aber der Überbegriff „E-Bike“ verwendet

Der absolut größte Anteil aller angebotenen Elektrofahrräder sind eigentlich Pedelecs.

  • Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad. 
  • S-Pedelecs (45 km/h) dagegen brauchen eine Zulassung in Form von einem Versicherungskennzeichen, einer Haftpflichtversicherung, einer Helmpflicht und einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller) und der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ansonsten ist das Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen untersagt. Wichtiger Hinweiß: Normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden.
  • E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Soblad die Bikes eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Treten erreichen, gelten Sie nicht mehr als Fahrräder. Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge! Das bedeutet, dass mindestens ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung oder bei leistungsstärkeren Bikes eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erforderlich ist - ansonsten begeht man eine Straftat!

Bike Leasing - eine tolle Möglichkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

eBike-Leasing über den Arbeitgeber: Mit dem Dienstrad günstig zur Arbeit pendeln

Es gibt viele gute Gründe für Pendler, aufs eBike umzusteigen. Und spielt die Firma mit, lässt sich beim eBike-Leasing über den Arbeitgeber im Vergleich zum Kauf eines Elektrorads kräftig sparen. Erfahre hier mehr über Gehaltsumwandlung und Jobrad-Vorteile.

Mit dem Pedelec mehr Bewegung in deinen Alltag bringen

Auf kürzere Strecken in der Stadt ist das eBike das ideale Verkehrsmittel. Mit eigener Muskelkraft und Elektro-Unterstützung regelmäßig unterwegs zu sein, schont die Umwelt und wirkt sich positiv auf körperliche Fitness und Wohlbefinden aus. eBiken kurbelt den Kreislauf an und kräftigt das Immunsystem. Wer täglich in die Pedale tritt, mindert sein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 

Dir ist der Arbeitsweg mit dem Elektrorad zu weit? Dann bietet sich eine Kombination aus eBike und öffentlichen Verkehrsmitteln an. Mit einem Elektrofaltrad, das du im Nu zusammenklappen und platzsparend in Bahn, Bus und Büro verstauen kannst, bist du flott und flexibel unterwegs. 

So funktioniert das eBike-Leasing über den Arbeitgeber

Laut ADFC nutzt nur jeder zehnte Deutsche das Fahrrad für den Weg zur Arbeit. Bike-Leasing ist ein guter Anreiz, damit mehr Menschen umsatteln – seit 2012 können Arbeitnehmer über Anbieter wie Lease A Bike Fahrräder und eBikes günstiger leasen. Du bezahlst das Bike nicht direkt. Den monatlichen Betrag für das Bike-Leasing behält der Arbeitgeber von deinem neuen und höheren Bruttogehalt ein (Gehaltsumwandlung). Ein geldwerter Vorteil entsteht, dein Nettoeinkommen mindert sich nur geringfügig. Um diese Sachleistung auszugleichen, werden 0,5 % des E-Bike Listenpreises monatlich  pauschal für alle seit 1. Januar 2019 abgeschlossenen Leasingverträge versteuert. Bei älteren Dienstradverträgen gilt noch die Ein-Prozent-Regelung.

Hat dein Arbeitgeber dem eBike-Leasing zugestimmt, kannst du je nach Gehalt und Steuerklasse über Steuerersparnisse bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf sparen. So läuft’s genau: Dein Arbeitgeber schließt zunächst einen Rahmenvertrag mit Jobrad oder einem anderen Anbieter ab. Anschließend suchst du dir ein eBike oder konventionelles Fahrrad bei einem teilnehmenden Zweiradhändler aus, beispielsweise uns. Der Neupreis von deinem Dienstrad muss dann mindestens 749 Euro betragen. Abschließend unterzeichnest du einen Überlassungsvertrag. 

Nach 36 Monaten endet das Pedelec-Leasing, und du darfst das Zweirad in der Regel für einen Restwert von 17 Prozent des Verkaufspreises behalten.

Bei Mabea-Mobility sind wir stolz darauf, einen Beitrag zur Wende hin zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Fortbewegungsmethode leisten zu können. Auch wir arbeiten mit Leasingfirmen wie ,,Lease a Bike“ und ,,Archimedes Bike Leasing“. Melden Dich gern bei Interesse unter der E-Mail Adresse: support@mabea-mobility.de

Unsere E-Bikes von den Partnern HIMIWAY, BBF, Amigo und weitere hochwertige Hersteller, bilden alle Bedürfnisse und damit auch Ihre persönlichen Anforderungen ab. Vielleicht werden Sie bei uns ja fündig!

Bei Fragen zum Leasing, zu Produkten oder Anregungen melden Sie sich jederzeit via Chat, E-Mail oder Kontaktformular bei uns!

Vielen Dank fürs lesen des Blogs! Ihr Team von Mabea-Mobility.


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