Förderung
Förderung für Kleinfahrzeuge - Entdecke die verschiedenen Möglichkeiten!
ALLE FÖRDERUNGS-INFORMATIONEN
1. Förderung und Leasing von Elektrorollern
E-Roller Leasing
Das E-Roller-Leasing ermöglicht Ihnen eine kosteneffiziente und bequeme Option, Ihr Traum-Zweirad zu besitzen und sich für eine nachhaltige und wirtschaftliche Fortbewegung zu entscheiden.
Wie funktioniert das Leasing?
Zuallererst schließt Ihr Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit den Leasinganbietern Eleasa oder Jobroller ab. Als Arbeitnehmer haben Sie dann die Möglichkeit, Ihren E-Roller bei einem teilnehmenden Händler deutschlandweit oder online auszuwählen. Der Elektroroller wird vom Arbeitgeber geleast und steht Ihnen für die Vertragslaufzeit zur freien Nutzung zur Verfügung. Somit können Sie Ihr Zweirad flexibel im Alltag, auf dem Weg zur Arbeit, in den Ferien oder beim Sport nutzen.
Die Vorteile des Leasings im Überblick:
- Steuerliche Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Günstige Finanzierung mit niedrigen monatlichen Raten (bis zu 30-46% Ersparnis gegenüber dem Privatkauf durch Gehaltsumwandlung)
- Versicherung gegen Diebstahl und Schäden für Ihren Jobroller
- Umfangreiches Servicepaket mit Wartung, Reparatur und Ersatzteilen
- Möglichkeit, den E-Roller nach Ablauf des Leasingvertrags (36 Monate) zu einem günstigen Preis zu erwerben oder auf den nächsten E-Roller oder E-Scooter umzusteigen – für Abwechslung ist gesorgt!
- 100% freie Modell- und Markenwahl
- Leasing von ausgewähltem Zubehör möglich
Wir bieten Ihnen eine vielfältige Auswahl an E-Rollern, die sich hervorragend für den täglichen Gebrauch eignen. Wählen Sie Ihren neuen Jobroller von namhaften Herstellern wie Tisto, Elektroroller Futura, EMCO und vielen anderen aus.
Interessiert am Elektroroller-Leasing? Kontaktieren Sie uns!
Haben Sie Interesse am Elektroroller-Leasing? Dann freuen wir uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen! Nehmen Sie gerne per E-Mail, im Chat, telefonisch oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Wir setzen uns dafür ein, Ihnen dabei zu helfen, einen nachhaltigen und gesunden Lebensstil zu fördern und gleichzeitig Ihren Geldbeutel zu schonen.
Falls Ihr Arbeitgeber mit einem anderen Leasinganbieter zusammenarbeitet, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung. Wir sind offen für neue Partnerschaften im Bereich des E-Roller Leasings.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von Mabea-Mobility
Förderung - THG Quote
Die THG Prämie (Treibhausgas Prämie) erhält ein Nutzer eines Elektrofahrzeuges für die jährliche Nutzung seiner Elektromobilität. Die THG Quote des Umweltbundesamtes wird entsprechend des jeweiligen E-Fahrzeug Typs berechnet und liegt zwischen 250 bis 400 Euro jährlich (Stand: 01/2023).
Wenn in eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Antrieb „Elektro“ vermerkt ist, dann seit Ihr zum Erhalt der Prämie von bis zu 400,- Euro pro Jahr berechtigt.
Welche Elektroroller werden gefördert?
Es werden nur bestimmte Elektroroller Modelle gefördert, die in einer Liste vom Umweltbundesamtes aufgelistet werden. Die Höhe der THG Prämie richtet sich nach der Fahrzeugklasse und nach den Vermarktungspreisen am THG Quotenmarkt. Die meisten Elektroroller bekommen 400,- Euro Förderung.
Die von uns angebotenen Elektroroller von Marken wie "Elektroroller-Futura, Tisto Roller und EMCO Scooter sind in der Liste vom Umweltbundesamt registriert.
Wenn Du wissen willst, welche Elektroroller gefördert werden, dann findest Du auch eine Förderliste auf Elektrovorteil.de.
Wie bekommt man die THG Quote für seinen Elektroroller?
Ihr möchtet die THG-Prämie für eure Elektroroller beantragen? Kein Problem! Hier zeigen wir euch, wie ihr in nur wenigen Schritten eure THG-Quote erhalten könnt.
1. Freiwillige Zulassung des E-Rollers
Bevor ihr die THG-Prämie beantragen könnt, müsst ihr euren Elektroroller freiwillig zulassen. Achtet darauf, dass ihr alle erforderlichen Angaben für die Zulassung bereithaltet, einschließlich einer Kopie der Vorder- und Rückseite eures Fahrzeugscheins. Die Zulassung ist eine Voraussetzung, um die Prämie zu erhalten und den Prozess zu starten.
2. Registrierung und Angaben
Nach der Zulassung müsst ihr euch auf der entsprechenden Webseite registrieren. Stellt sicher, dass ihr alle notwendigen Informationen bereithaltet, um den Antrag korrekt auszufüllen.
3. Überprüfung eurer Angaben
Nachdem ihr eure Informationen eingereicht habt, werden sie als Sammelantrag geprüft. Das Umweltbundesamt führt eine weitere Kontrolle durch. Bei positivem Ergebnis werden die zertifizierten THG-Quoten an die Mineralölgesellschaften weitergeleitet, die ihre Emissionen reduzieren müssen. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern – plant daher eine Gesamtdauer von etwa 10 bis 12 Wochen ein.
4. Erhalt der Prämie
Sobald alles abgeschlossen ist, erhaltet ihr eure Prämie. Eure Prämie hängt nicht davon ab, wie viele Kilometer ihr mit eurem E-Roller zurückgelegt habt. Die Höhe der Prämie kann variieren und steigt mit einem höheren Quotenpreis. Das Beste daran: Die Prämie wird euch jährlich gewährt!
Fazit: Die Beantragung der THG-Prämie für E-Roller ist ein recht unkomplizierter Prozess. Folgt einfach den Schritten und profitiert von den Vorteilen!
2. Förderung von E-Bikes
Diese Förderungsmöglichkeiten gibt es
Dienstrad-Leasing: Nachhaltige und kostengünstige Mobilität für Angestellte
Dienstrad-Leasing bietet eine bequeme und preiswerte Möglichkeit, Ihr Traum-Bike zu erhalten und sich für eine gesunde und umweltfreundliche Fortbewegung zu entscheiden.
Wie funktioniert das Leasing?
Es gibt zwei Arten von Diensträdern, die Fahrradleasing und E-Bike-Leasing ermöglichen. Ihr Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Dienstradleasing-Anbieter ab, wie zum Beispiel einem unserer unten genannten Partner. Als Angestellter haben Sie dann die Freiheit, Ihr Dienstrad bei einem teilnehmenden Fahrradfachhändler deutschlandweit oder online auszuwählen. Ihr Arbeitgeber least das gewünschte Fahrrad oder E-Bike für Sie und überlässt es Ihnen für die Vertragslaufzeit zur freien Nutzung. So können Sie Ihr Dienstrad jederzeit und überall nutzen, sei es auf dem Weg zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.
Die Vorteile des Dienstrad-Leasings im Überblick:
- Steuerliche Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Günstige Finanzierung mit niedrigen monatlichen Raten (Ersparnis von 30-40% gegenüber dem Privatkauf)
- Versicherung gegen Diebstahl und Schäden (abhängig vom Leasinganbieter)
- Umfangreiches Servicepaket mit Wartung, Reparatur und Ersatzteilen (abhängig vom Leasinganbieter)
- Möglichkeit, das Fahrrad nach Ablauf des Leasingvertrags (36 Monate) zu einem günstigen Preis zu erwerben oder auf das nächste Dienstrad umzusteigen - für Abwechslung ist gesorgt!
- 100% freie Wahl aus allen Modellen und Marken
- Leasing von ausgewähltem Zubehör möglich
Unser Angebot umfasst eine breite Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes, die für den täglichen Einsatz geeignet sind, darunter Pedelecs, Citybikes und Mountainbikes. Entscheiden Sie sich jetzt für Ihr neues Himiway E-Bike oder andere erstklassige Marken. Jetzt Himiway leasen über den Arbeitgeber!
Unsere Partner:
- Archimedes-Leasing
- Businessbike
- Jobrad.org
- Bikeleasing.de
- Dein-Jobbike.de
- mein-Dienstrad.de
- Companybike.de
- Eleasa.de
Falls Ihr Arbeitgeber mit einem anderen Leasinganbieter zusammenarbeitet, kontaktieren Sie uns gern. Wir können jederzeit weitere Partner aufnehmen und freuen uns über jede Empfehlung!
Sie haben Interesse am Dienstrad-Leasing? Kontaktieren Sie uns!
Haben Sie Fragen zum Produkt oder zum Ablauf des Leasings? Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, Chat, Telefon oder über das Kontaktformular! Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen umweltfreundlichen und gesunden Lebensstil zu fördern und dabei Ihren Geldbeutel zu schonen.
JETZT LEASING ANFRAGEN
Um Ihr neues Leasing-Bike schnell zu erhalten, teilen Sie uns bitte folgende Informationen mit:
- Leasingpartner Ihres Arbeitgebers
- Gewünschtes Modell + Zubehör
- Entsprechender Code zur Identifizierung im Portal (dieser variiert je nach Leasingpartner, kann ein "Mitarbeiter-Code", "QR-Code" oder einfach nur Ihre E-Mail-Adresse sein)
Falls Sie unsicher sind, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Nachricht!
Förderprogramme von Land und Kommune
Verschiedene Bundesländer und sogar viele Kommunen wollen mehr Fahrräder auf ihren Straßen sehen. Ihre Förderungen und Zuschüsse fallen dementsprechend üppig aus. Ein Querschnitt durch die verschiedenen Programme:
Baden-Württemberg: Hier gibt es für E-Lastenräder einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Beantragen können diese Förderung Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts und gemeinnützige Organisationen – Privatpersonen leider (noch) nicht.
Nordrhein-Westfalen: Auch hier wird das E-Lastenrad mit bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst – und das gilt auch für Privatpersonen.
Bayern: Privatpersonen und Unternehmen werden beim Kauf eines Lasten-Pedelecs mit 25 Prozent, maximal jedoch 1.000 Euro unterstützt.
Niedersachsen: Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler, Stiftungen und Vereine können sich beim Kauf eines E-Lastenbikes mit einer elektrischen Unterstützung bis 25 km/h über einen Zuschuss von 25 Prozent des Nettopreises freuen.
München: Mit ihrem Programm „München mobil“ lässt die Stadt beim Kauf eines E-Bikes 25 Prozent der Nettokosten springen, maximal sind es 500 Euro.
Regensburg: Hier gibt es bis zu 600 Euro Förderung für Pedelecs.
Tübingen: Gibst du hier dein altes Mofa oder den abgewrackten Roller ab und kaufst dir dafür ein E-Bike oder Pedelec, bekommst du einen Zuschuss zwischen 200 und 500 Euro.
Bei Fragen hierzu, melde Dich gern bei uns, Deiner Kommune oder bei den Betreibern der angegebenen Webseiten.
3. Förderung von Lastenrädern
Die bundesweite Förderung für Lastenräder
Eine umweltfreundliche Förderung ab dem 01. März 2021
Wer hat Anrecht?
Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen
Voraussetzungen
Die Fördergegenstände (Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger) müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: jeweils eine Nutzlast von min. 120 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer) Transportmöglichkeit, die unlösbar verbunden ist serienmäßig und fabrikneu sein
Reichweite
Deutschland
Fördermittel
2.500 €
Ab 01.03.2021 wird die bundesweite Kaufprämie aktualisiert. Das Förderprogramm schließt nun auch Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg ein.
Das neue Förderprogramm tritt ab März 2021 in Kraft und hilft Unternehmen beim Einführen des klimafreundlichen Transportes. Die Förderung von Schwerlasträdern wurde bereits sehr gut angenommen, da aber auch unterhalb des Schwerlastsegments die Nachfrage hoch war, hat sich das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Umgestaltung der Förderung entschieden und bewilligt nun auch die Anschaffung von leichteren Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg.
Industrien, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und der kommunale Bereich können von der Prämie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU profitieren. Diese Prämie betrifft speziell kleineren Lieferbikes und Mikro-Depots, die in der zukünftigen Logistik sowie im Alltagsverkehr ihren Beitrag leisten.
Was wird gefördert?
In Frage kommen für die Förderung:
- Lasten e-Bikes
- e-Lastenfahrradanhänger
- Mikro-Depots
Wichtig:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Lastenräder der Bauform „Lieferbike“
-> einspuriges Lastenrad mit Bauform und Fahrverhalten annähernd wie bei klassischem Fahrrad
-> und dessen Rahmen & Komponenten für größere Zuladung ausgelegt sind, z.B. verlängerter Gepäckträger
Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt:
- Bis zu 25 % der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder bzw. - anhänger
- Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder maximal 20.000 Euro für das Mikro-Depot
Wer kann einen Antrag stellen?
Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:
- Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
-
Rechtsfähige Vereine und Verbände
Wie läuft die Förderung ab?
Für die Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen:
Schritt 1:
Füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus und reichen Sie dazu die nachfolgenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde (BAFA) ein:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Angebot aus dem die Beantragung und die Ausgaben hervorgehen
- ggf. Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Sie tätig sind
- Weitere Unterlagen zum Fördergegenstand können von der Behörde angefordert werden (Produktdatenblätter des Herstellers, Prüfzertifikate etc.)
Wichtig: Die Förderung wird nicht gewährt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung schon “mit dem Vorhaben begonnen” und somit den Kauf bereits getätigt haben.
Schritt 2:
Im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahren sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Sachbericht, bestehend aus: Fragebogen (Formular der Bewilligungsbehörde) zur Anwendung und Nutzung des Lasten e-Bikes (und/oder e-Lastenfahrradanhänger)
- Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung
Schritt 3:
Nach Abschluss der Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Der Bewilligungszeitraum, innerhalb der Fördergegenstand gekauft werden muss, beträgt insgesamt 12 Monate.
Weitere Informationen zur Förderung der Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhängern
Lastenrad leasen über Arbeitgeber
Auch ein Lastenrad wie der Marke Cangoo kann über den Arbeitgeber geleast werden. Kontaktieren Sie uns bei Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
Das Team von Mabea-Mobility