Förderung von Kleinfahrzeugen

Förderung von Kleinfahrzeugen - MabeaMobility

 

Förderung von Kleinfahrzeugen 

Entsprechend der Fahrzeugkategorie findest Du eine Erläuterung der gängigsten Fördermittel, um Dein E-Fahrzeug noch günstiger nutzen zu können. Je nach Kategorie und Modell, sind jährliche Förderungen von bis zu 475 EUR möglich.

Wir hoffen, wir können Dir mit diesen Informationen behilflich sein!

Du suchst nach Förderung für Dein:

1. Lastenrad

2. Elektroroller

3. E-Bike 

Klicke auf den Kategorie-Punkt, um zur jeweiligen Erläuterung zu gelangen.

 

ALLE FÖRDERUNGS-INFORMATIONEN 

 

1. Förderung von Lastenrädern

Die bundesweite Förderung für Lastenräder

Eine umweltfreundliche Förderung ab dem 01. März 2021

 

Wer hat Anrecht?

Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen

Voraussetzungen

Die Fördergegenstände (Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhänger) müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: jeweils eine Nutzlast von min. 120 kg aufweisen (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer) Transportmöglichkeit, die unlösbar verbunden ist serienmäßig und fabrikneu sein

Reichweite

Deutschland

Fördermittel

2.500 €

Ab 01.03.2021 wird die bundesweite Kaufprämie aktualisiert. Das Förderprogramm schließt nun auch Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg ein.

Das neue Förderprogramm tritt ab März 2021 in Kraft und hilft Unternehmen beim Einführen des klimafreundlichen Transportes. Die Förderung von Schwerlasträdern wurde bereits sehr gut angenommen, da aber auch unterhalb des Schwerlastsegments die Nachfrage hoch war, hat sich das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Umgestaltung der Förderung entschieden und bewilligt nun auch die Anschaffung von leichteren Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg.
Industrien, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und der kommunale Bereich können von der Prämie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU profitieren. Diese Prämie betrifft speziell kleineren Lieferbikes und Mikro-Depots, die in der zukünftigen Logistik sowie im Alltagsverkehr ihren Beitrag leisten.

 

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lasten e-Bikes
  • e-Lastenfahrradanhänger
  • Mikro-Depots

Wichtig:

Von der Förderung ausgeschlossen sind Lastenräder der Bauform „Lieferbike“
-> einspuriges Lastenrad mit Bauform und Fahrverhalten annähernd wie bei klassischem Fahrrad
-> und dessen Rahmen & Komponenten für größere Zuladung ausgelegt sind, z.B. verlängerter Gepäckträger

 

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • Bis zu 25 % der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder bzw. - anhänger 
  • Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder maximal 20.000 Euro für das Mikro-Depot

Wer kann einen Antrag stellen?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
  • Rechtsfähige Vereine und Verbände
     

Wie läuft die Förderung ab?

Für die Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen:

 
Schritt 1:
Füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus und reichen Sie dazu die nachfolgenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde (BAFA) ein:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Angebot aus dem die Beantragung und die Ausgaben hervorgehen
  • ggf. Nachweis über den Wirtschaftszweig, in dem Sie tätig sind
  • Weitere Unterlagen zum Fördergegenstand können von der Behörde angefordert werden (Produktdatenblätter des Herstellers, Prüfzertifikate etc.)

Wichtig: Die Förderung wird nicht gewährt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung schon “mit dem Vorhaben begonnen” und somit den Kauf bereits getätigt haben. 
 
Schritt 2:
Im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahren sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Sachbericht, bestehend aus: Fragebogen (Formular der Bewilligungsbehörde) zur Anwendung und Nutzung des Lasten e-Bikes (und/oder e-Lastenfahrradanhänger) 
  • Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular und Rechnung

Schritt 3:
Nach Abschluss der Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren wird der Zuschuss ausgezahlt.
 
Wichtig: Der Bewilligungszeitraum, innerhalb der Fördergegenstand gekauft werden muss, beträgt insgesamt 12 Monate.  
 
Weitere Informationen zur Förderung der Lasten e-Bikes und e-Lastenfahrradanhängern  

 

2. Förderung von Elektrorollern

Bundesweite Förderung von Elektrorollern 2022

Die THG Prämie (Treibhausgas Prämie) erhält ein Nutzer eines Elektrofahrzeuges für die jährliche Nutzung seiner Elektromobilität. Die THG Quote des Umweltbundesamtes wird entsprechend des jeweiligen E-Fahrzeug Typs berechnet und liegt zwischen 250 bis 400 Euro jährlich (Stand: 01/2022).

Wenn in eurer Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Antrieb „Elektro“ vermerkt ist, dann seit Ihr zum Erhalt der Prämie von bis zu 400,- Euro pro Jahr berechtigt.

 

Welche Elektroroller werden gefördert?

Es werden nur bestimmte Elektroroller Modelle gefördert, die in einer Liste vom Umweltbundesamtes aufgelistet werden. Die Höhe der THG Prämie richtet sich nach der Fahrzeugklasse und nach den Vermarktungspreisen am THG Quotenmarkt. Die meisten Elektroroller bekommen 400,- Euro Förderung. 

Wenn Du wissen willst, welche Elektroroller gefördert werden, dann findest Du die Förderliste auf Elektrovorteil.de. Da auf der Webseite findest Du im Menü unter ‚Wissen‘ den Reiter ‚Premienhöhe nach Fahrzeug‘. Da werden alle Modelle – auch Elektroroller gelistet – die gefördert werden.

 

Wie bekommt man die THG Quote für seinen Elektroroller?

Auf Elektrovorteil.de findest Du alle Infos zum Antrag der THG Quote für Elektroroller und E Motorräder. Du kannst direkt unter ‚Prämie beantragen‘ den Antrag stellen und bekommst deine Förderung. Da findest du für den Antrag die Rubriken für für E-Autos, Elektroroller und E-Motorräder.

PRÄMIE BEANTRAGEN

 

Schritt für Schritt zur THG-Quote für Elektroroller

Am einfachsten beantragt Ihr die THG-Quote über einen Anbieter wie Elektrovorteil.de. Zuerst müsst ihr euch auf deren Webseite registrieren, dann wird euch in dem Anmeldeprozess erklärt, welche Angaben für eine erfolgreiche Auszahlung benötigt werden. Ein unerlässliches Dokument sind Vorder- und Rückseite von eurem Fahrzeugschein. Der Antrag dauert nur ein paar Minuten.

Im zweiten Schritt werden eure Eingaben strukturiert und geprüft. Nachdem sie beim Umweltbundesamt als Sammelantrag eingereicht worden sind, werden sie dort erneut geprüft. Ist das Ergebnis positiv, werden die erfolgreich zertifizierten THG Quoten an die Mineralölgesellschaften vermarktet, die ihre Emissionen reduzieren müssen. Zwischen dem Hochladen von eurem Fahrzeugscheins und der Auszahlung der THG-Prämie können mehrere Wochen ins Land ziehen. Ihr müsst insgesamt mit einer Dauer von 10 bis 12 Wochen rechnen.

Im letzten Schritt bekommt ihr eine Prämie. Und zwar unabhängig davon, wie viele Kilometer ihr mit eurem E Fahrzeug unterwegs seid. Elektrovorteil.de behält davon einen geringen Anteil, meist sind das 15 %. Euch wird ein Betrag in Höhe von mindestens 350 Euro ausgezahlt. Bei steigendem Quotenpreis erhöht sich eure Prämienauszahlung. Und das beste: Die Prämie gibt es jährlich für euch! Es lohnt sich also, die Zeit zu investieren und einen Antrag zu stellen.

 

3. Förderung von E-Bikes

Diese Förderungsmöglichkeiten gibt es

E-Bike-Förderung vom Arbeitgeber

Dein Chef kann Dir den Kauf oder das Leasen eines Pedelecs schmackhaft machen. Und zwar als sogenanntes „Dienstrad“.

Dabei muss er das E-Bike in der Regel mit einer Laufzeit von 3 Jahren leasen. Die monatlichen Raten von 50 bis 80 Euro übernimmst du. Sie werden dir direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch du Steuern sparen kannst. Nach Ablauf des Leasingvertrages kannst du das Fahrrad auch kaufen – meist für weniger als 20 Prozent des Originalpreises. Auf die Art sparst du - je nach Arbeitgeberzuschuss und persönlicher Steuerklasse - insgesamt 15 bis 30 Prozent des Ursprungspreises. Dafür kann dein Chef die Kosten für die Anschaffung als Betriebsausgaben absetzen.

Bei Mabea-Mobility sind wir stolz darauf, einen Beitrag zur Wende hin zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Fortbewegungsmethode leisten zu können. Auch wir arbeiten mit Leasingfirmen wie ,,Lease a Bike“ und ,,Archimedes Bike Leasing“. Melden Dich gern bei Interesse unter der E-Mail Adresse: support@mabea-mobility.de

Unsere E-Bikes von den Partnern HIMIWAY, BBF, Amigo und weitere hochwertige Hersteller, bilden alle Bedürfnisse und damit auch Ihre persönlichen Anforderungen ab. Vielleicht werden Sie bei uns ja fündig!

 

Förderprogramme von Land und Kommune

Verschiedene Bundesländer und sogar viele Kommunen wollen mehr Fahrräder auf ihren Straßen sehen. Ihre Förderungen und Zuschüsse fallen dementsprechend üppig aus. Ein Querschnitt durch die verschiedenen Programme:

Baden-Württemberg: Hier gibt es für E-Lastenräder einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Beantragen können diese Förderung Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts und gemeinnützige Organisationen – Privatpersonen leider (noch) nicht.

 

Nordrhein-Westfalen: Auch hier wird das E-Lastenrad mit bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst – und das gilt auch für Privatpersonen.

 

Bayern: Privatpersonen und Unternehmen werden beim Kauf eines Lasten-Pedelecs mit 25 Prozent, maximal jedoch 1.000 Euro unterstützt.

 

Niedersachsen: Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler, Stiftungen und Vereine können sich beim Kauf eines E-Lastenbikes mit einer elektrischen Unterstützung bis 25 km/h über einen Zuschuss von 25 Prozent des Nettopreises freuen.

 

München: Mit ihrem Programm „München mobil“ lässt die Stadt beim Kauf eines E-Bikes 25 Prozent der Nettokosten springen, maximal sind es 500 Euro.

 

Regensburg: Hier gibt es bis zu 600 Euro Förderung für Pedelecs.

 

Tübingen: Gibst du hier dein altes Mofa oder den abgewrackten Roller ab und kaufst dir dafür ein E-Bike oder Pedelec, bekommst du einen Zuschuss zwischen 200 und 500 Euro.

 

Bei Fragen hierzu, melde Dich gern bei uns, Deiner Kommune oder bei den Betreibern der angegebenen Webseiten.

 

Vielen Dank fürs lesen des Blogs! Ihr Team von Mabea-Mobility.


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